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Rahmenbedingungen für den E-Mail Verkehr Eröffnung des Zugangs
Die Stadt Rosenheim bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Die Stadt Rosenheim hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.
Elektronische Kommunikation Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist staro(at)rosenheim.de als zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet:
Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.
Zulässige Anhänge Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können in jedem Fall verarbeitet werden:
• Adobe Acrobat (.pdf),
• Rich Text Format (.rtf),
• Microsoft Word (.doc),
• Microsoft Excel (.xls),
Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail unter Umständen nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird.
Verschlüsselung Die Stadt Rosenheim kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln.
Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.
Signatur Leider kann die Stadt Rosenheim aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.
Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Hinweise • Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Rosenheim und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.
• Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Wir versichern Ihnen, mit Ihren Daten sorgfältig umzugehen und diese in keinem Fall an Dritte weiterzugeben.
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