Hier finden Sie ein breites Spektrum an Kursen und Workshops zu Entspannung und Stressbewältigung, zu Bewegung, Gymnastik und Fitness, zu gesunder Ernährung und Kochen sowie zu alternativen Heilmethoden
Zusammenarbeit vhs und Krankenkassen: Gesund - gefördert
Die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Teilnahme an Gesundheitskursen. In den Bereichen Entspannung, Stressbewältigung, Ernährung und Sucht kann die Teilnahme an speziellen Kursen im VHS-Programm von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Einige Kassen legen dabei Kriterien zugrunde, die sehr eng schulmedizinisch ausgerichtet sind und sich z.T. erheblich von den fachlichen und pädagogisch begründeten Qualitätsstandards der Volkshochschulen unterscheiden. Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbeginn bei Ihrer Krankenkasse über eine mögliche Förderung. In diesem Fall erstatten Krankenkassen die Kursgebühren ganz oder zu einem großen Teil. Hierzu sind nach Kursende eine Teilnahembescheinigung der VHS und ein Zahlungsbeleg über die Kursgebühr bei der Krankenkasse einzureichen. Die Teilnahmebescheinigung durch die VHS wird erteilt, wenn Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben.
Der Gesundheits- und Wohlfühlfachbereich
Hier finden Sie ein breites Spektrum an Kursen und Workshops zu Entspannung und Stressbewältigung, zu Bewegung, Gymnastik und Fitness, zu gesunder Ernährung und Kochen sowie zu alternativen Heilmethoden
Zusammenarbeit vhs und Krankenkassen: Gesund - gefördert
Die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Teilnahme an Gesundheitskursen. In den Bereichen Entspannung, Stressbewältigung, Ernährung und Sucht kann die Teilnahme an speziellen Kursen im VHS-Programm von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Einige Kassen legen dabei Kriterien zugrunde, die sehr eng schulmedizinisch ausgerichtet sind und sich z.T. erheblich von den fachlichen und pädagogisch begründeten Qualitätsstandards der Volkshochschulen unterscheiden. Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbeginn bei Ihrer Krankenkasse über eine mögliche Förderung. In diesem Fall erstatten Krankenkassen die Kursgebühren ganz oder zu einem großen Teil. Hierzu sind nach Kursende eine Teilnahembescheinigung der VHS und ein Zahlungsbeleg über die Kursgebühr bei der Krankenkasse einzureichen. Die Teilnahmebescheinigung durch die VHS wird erteilt, wenn Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben.